Ratgeber Immobilie mieten

Deutschland ist das Land der Mietwohnung. Im Gegensatz zum Rest Europas, in dem die meisten Menschen eher ein Eigenheim besitzen, wohnt etwa die Hälfte aller Deutschen zur Miete. Entsprechend schwierig kann sich die Wohnungssuche gestalten - vor allem dann, wenn die Zeit drängt. Die folgenden Tipps helfen Ihnen, möglichst einfach und schnell zum Zuhause Ihrer Träume zu kommen.
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1. Ideal-Wohnung definieren

Legen Sie zunächst das Ziel Ihrer Suche fest. Soll es eine Mietwohnung oder doch lieber ein Haus zur Miete sein? Welche Größe darf es sein und wie wichtig sind Ihnen Balkon und/oder Garten? Welche Lage bevorzugen Sie für Ihr Heim: Eher zentral und gut angebunden in der Stadt oder ruhig auf dem Land? In welchem Stockwerk möchten Sie eine Wohnung mieten? Soll die Immobilie gar barrierefrei sein? Mit welchem Budget können Sie planen?

Nicht zuletzt sollten Sie klären, mit welchem Zeitrahmen Sie arbeiten. Suchen Sie lediglich nach Veränderung und der Umzug hat noch etwas Zeit? Oder wechseln Sie den Job und suchen nach einer passenden Immobilie im Umkreis oder vor Ort?

2. Immobilien-Typen

Gerade auf dem Land werden inzwischen auch Häuser nicht selten vermietet. Der häufigste Fall - nicht nur in Großstädten - ist aber sicherlich noch immer die Vermietung von Wohnungen unterschiedlichster Größe.

Ein erster Blick in die Tageszeitungen kann dabei zunächst verwirren. Die Anbieter spicken ihre Inserate mit Begriffen, die sich nicht unbedingt auf Anhieb erschließen. Deshalb ein kurzes Glossar:

Altbau-Wohnung

Altbauten sind diejenigen Bauten, die vor 1945 errichtet wurden.

Neubau-Wohnung

Neubauten sind all jene Gebäude, die nach 1945 gebaut wurden.

Maisonette-Wohnung

Erstreckt sich meist über mehrere Stockwerke, eines davon ist meist das Dachgeschoss des Hauses.

Penthouse

Penthouse-Wohnungen befinden sich im oberen Stock eines Gebäudes und sind meist mit einer Dachterrasse sowie einem eigenen Lift direkt in die Wohnung ausgestattet.

Terrassen-/ Gartenwohnung

Eine solche Wohnung bringt den Vorteil eines eigenen Gartens oder einer großen Terrasse. Letztere ist entweder ebenerdig (Erdgeschosswohnung) oder eine Dachterrasse (Dachgeschosswohnung).

Apartment (-Wohnung)

Als Apartment wird meist eine Ein-Zimmer-Wohnung mit Kochnische oder kleiner Küche bezeichnet. Aber Achtung: Auch eine Immobilie mit gehobener Ausstattung wird gern als Apartment beschrieben. Lesen Sie sich das Angebot genau durch und achten Sie auf weitere Informationen zum Objekt.

Loft (-Wohnung)

Loft-Wohnungen besitzen meist nur ein oder zwei Zimmer - die Wohnfläche ist allerdings dennoch oft sehr groß. Typischerweise handelt es sich bei Loft-Wohnungen um ehemalige Industrie- oder Lagerhallen, die mit ihrem besonderen Charme vor allem extravagante Bewohner anziehen. Familien mit Kindern sind hier weniger gut aufgehoben.

Einliegerwohnung

Separate Wohnung in einem Eigenheim. Oft (aber nicht immer) mit eigenem Eingang und im Dachgeschoss oder Souterrain gelegen. Eine Souterrainwohnung liegt ganz oder teilweise unter der Erde, die Fenster liegen jedoch oberhalb. Oft haben Souterrainwohnungen auch Zugang zu einer Terrasse im Lichthof.

Studentenwohnung

Mietwohnung mit geringerem Ausstattungsniveau und Preis. Die Zimmer sind manchmal möbliert oder teilmöbliert.

Etagenwohnung

Mietwohnung mindestens im ersten Obergeschoss eines Hauses. Als Gegenstück dazu könnte man die Parterrewohnung im Erdgeschoss bezeichnen.

3. Die Wohnungssuche

Suche auf Immobilienportalen

Internetportale nehmen Ihnen bei der Wohnungssuche viel Arbeit ab. Geben Sie den gewünschten Ort, Haus oder Wohnung, die gewünschte Wohnfläche und den maximalen Mietpreis an und ergänzen Sie Punkte, die für Sie wichtig sind, z.B. Einbauküche, Keller, Garten, Balkon ...

Bedenken Sie: Je mehr Punkte Sie angeben, umso genauer wird das Angebot auf Ihr zuvor gesetztes Ziel passen. Möglicherweise bekommen Sie aber auch nur wenige Angebote angezeigt.

Viele Portale ermöglichen Ihnen auch, einen Suchauftrag anzulegen. Damit werden Sie informiert, sobald ein für Ihre Suche passendes Angebot online geht.

Auch eine Anzeige, dass Sie eine Wohnung suchen, kann hilfreich sein. So wissen potentielle Vermieter, wonach Sie suchen und können Sie direkt kontaktieren. Achten Sie aber darauf, welche Informationen Sie preisgeben, um nicht durch zu viele oder unpassende Anrufer/Nachrichten belästigt zu werden. Gegebenenfalls lohnt sich ein Handy mit einer zusätzlichen SIM-Karte nur für die Suche.

Wohnungssuche mit Makler

Gerade dann, wenn ein Umzug dringend notwendig ist und die Zeit drängt, kann die Unterstützung eines Profis den entscheidenden Vorteil bei der Immobiliensuche bieten. Mietwohnungen werden oft nicht vom Eigentümer selbst vermarktet, sondern von Maklern betreut. Beauftragen Sie einen seriösen Makler, präsentiert dieser Ihnen direkt auf Ihre Suche passende Angebote aus seinem Portfolio. Das spart Geld und Nerven. Erfahrene Makler sind zudem gut vernetzt und können Ihnen somit auch Wohnungsangebote von Kollegen in der Region vorlegen.

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4. Besichtigung, Besichtigung, Besichtigung

Gerade in gefragten Gegenden sind Besichtigungen für Mietwohnungen oft gut besucht, die Konkurrenz ist groß. Kommen Sie deshalb möglichst gut vorbereitet zum Termin - nicht nur, um einen guten Eindruck zu hinterlassen. Schließlich wollen auch Sie das Meiste aus dem Termin rausholen und die neue Wohnung auf Herz und Nieren prüfen!

Viele Vermieter von Mietwohnungen verlangen vor dem Abschluss eines Mietvertrages eine sogenannte Mieterselbstauskunft. Darin werden im Allgemeinen Fragen zur persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation des potentiellen Mieters abgefragt, zum Beispiel zu Ihrem Einkommen oder dazu, wie viele Personen in die Wohnung einziehen sollen. Diese Fragen sollten Sie unbedingt wahrheitsgemäß beantworten. Sonst ist der Mietvertrag später anfechtbar. Wenn möglich, bringen Sie die Selbstauskunft direkt zur Wohnungsbesichtigung mit, um Vertrauen zu schaffen und Ihre Bonität unter Beweis zu stellen.

Hilfreich kann außerdem sein, die eigene Schufa-Auskunft direkt mitzubringen.

Weitere Tipps für einen erfolgreichen Besichtigungstermin:

  • Pünktlichkeit
    Wer zur Wohnungsbesichtigung nicht pünktlich ist, erweckt den Eindruck, auch sonst nicht allzu zuverlässig zu sein. Also: Nehmen Sie im Zweifel eine Bahn früher!
  • Freundliches, offenes Auftreten
    Treten Sie dem Vermieter, Hausverwalter oder Makler offen gegenüber und beantworten Sie Fragen, zum Beispiel zu Ihrem Beruf oder dem Grund für Ihren Umzug freundlich und verbindlich. Intime, private oder anderweitig unangenehme Fragen müssen Sie natürlich nicht beantworten!
  • Kontaktdaten hinterlassen!
    Vergessen Sie nicht, nach der Wohnungsbesichtigung Ihrem Gegenüber Ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Schließlich soll er sich bei Ihnen melden, wenn Sie Wohnung bekommen haben, oder nicht?
  • (Die richtigen) Fragen stellen
    Zeigen Sie bei der Wohnungsbesichtigung Interesse am Haus und der Wohnung. Wann wurde das Gebäude gebaut? Wer hat vor Ihnen in der Wohnung gewohnt? Wer sind die Nachbarn und gibt es eventuell spezielle Hausregeln? Natürlich ist auch hier Fingerspitzengefühl gefragt: Fragen Sie interessiert, aber nicht aufdringlich.
  • Fragen für später
    Wollen Sie eine realistische Chance haben, die Wohnung zu bekommen, sparen Sie sich bei der Wohnungsbesichtigung allzu kritische Fragen zum Zustand der Wohnung, zur Aufteilung der Zimmer, der Lage oder der Ausstattung der Mietwohnung. Diese würden Sie an dieser Stelle nur aus dem Rennen werfen. Stellen Sie diese Art Fragen besser später.
  • Bello bleibt zuhause
    Lassen Sie eventuelle Haustiere zunächst zuhause. Ob Haustiere erwünscht sind, können Sie im Verlauf erfragen und Bello dann dem zukünftigen Vermieter vorstellen.

5. Raus aus der alten Wohnung, rein in die neue! Aber wann?

Sie haben das Rennen gemacht und wollen nun eine bestimmte Wohnung mieten. Die Frage ist nur: Wann sollten Sie die alte Mietwohnung kündigen? Generell können Mietwohnungen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

Dabei ist es durchaus nicht klug, die alte Wohnung zunächst zu kündigen und sich erst dann auf die Suche nach einer neuen zu machen - auch wenn man meint, dadurch Miete zu sparen.

Besser ist, zunächst die Suche nach einer neuen Wohnung abzuschließen und dann mit dem aktuellen Vermieter zu reden. Vielleicht lässt er sich darauf ein, dass Sie einen Nachmieter finden, der Ihre alte Wohnung mieten möchte - schließlich spart das auch ihm Zeit und Arbeit.

6. Höhe der Miete - Was ist angemessen?

Bei Mieten einer neuen Wohnung ist es oft nicht leicht, den angemessenen Preis für die Mietwohnung richtig einzuschätzen. Grundsätzlich bestehen Mietkosten immer aus Kaltmiete (also dem Mietpreis pro vermieteter Fläche) und den Nebenkosten.

In den Nebenkosten enthalten sind teilweise die Heizkosten - teilweise werden diese aber auch separat abgerechnet.

Auch der Strom wird im Allgemeinen separat berechnet. Meist zahlen den Preis dafür die Mieter selbst an den Stromversorger.

In einigen Fällen enthält der Mietpreis aber auch Heiz- und Stromkosten. Diese "warmen" Nebenkosten sind jedoch oft für den Mieter nur schwer zu durchschauen.

Um zu ermitteln, welcher Mietpreis für Ihre neue Mietwohnung angemessen ist, werfen Sie einen Blick auf den Mietspiegel der gewünschten Stadt. Darin sehen Sie, welcher Mietpreis für eine Wohnung gleicher Größe mit vergleichbarer Ausstattung verlangt wird und können abschätzen, ob der verlangte Preis passt. Versuchen Sie nicht, über den Mietpreis zu verhandeln. Das ist eher unüblich und sorgt mit sehr großer Wahrscheinlichkeit dafür, dass Sie die Wohnung nicht bekommen.

7. Klauseln im Mietvertrag- was ist zulässig?

Fast alle Mietverträge enthalten neben den gesetzlich vorgeschriebenen Punkten Klauseln. Diese sind per se nicht problematisch, sollten aber vor dem Unterschreiben durch den zukünftigen Mieter genau geprüft werden.

Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen

Viele der früher üblichen Endrenovierungsklauseln sind inzwischen für ungültig erklärt worden.

Lediglich kleinere Reparaturen und Renovierungsarbeiten ("Schönheitsreparaturen") bis zu einem Wert von 100 Euro pro Jahr können vom Mieter verlangt und in die Mietklauseln aufgenommen werden. Mehr als acht Prozent der Jahresmiete dürfen die Kosten jedoch in keinem Fall überschreiten.

Dazu gehören z.B. das Streichen und Tapezieren von Wänden beim Auszug oder die Reparatur eines tropfenden Wasserhahns.

Haustiere

Der Vermieter kann dem Mieter die Haltung von Haustieren untersagen. Dazu zählen jedoch keine Kleintiere (Vögel, Meerschweinchen oder Fische).

Heizung & Warmwasser:
Die Nebenkostenabrechnung

Meist wird der Verbrauch von Heizung und Warmwasser an Zählern in der Wohnung oder im Haus abgelesen und die Kosten einmal jährlich abgerechnet. Üblich ist aber auch, pauschal über die Wohnungsgröße abzurechnen, wenn keine entsprechenden Zähler installiert sind.

Weitere Nebenkosten wie Grundsteuer, Hausmeisterdienste und Müllentsorgung werden ebenfalls nach der Fläche der Wohnung abgerechnet.

Prüfen Sie als Mieter die jährliche Nebenkostenabrechnung genau - nicht nur auf unzulässige Posten, sondern auch auf eventuell fehlerhafte Berechnungen. Perfekt ist schließlich niemand.

Kündigungsfristen

Unbefristete Mietverträge sind mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten ohne Angabe von Gründen kündbar.

Befristete Mietverträge enden zu einem bestimmten Datum und sind nicht kündbar. Sie können jedoch anbieten, einen Nachmieter für die Wohnung zu suchen.

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