Internetportale nehmen Ihnen bei der Wohnungssuche viel Arbeit ab. Geben Sie den gewünschten Ort, Haus oder Wohnung, die gewünschte Wohnfläche und den maximalen Mietpreis an und ergänzen Sie Punkte, die für Sie wichtig sind, z.B. Einbauküche, Keller, Garten, Balkon ...
Bedenken Sie: Je mehr Punkte Sie angeben, umso genauer wird das Angebot auf Ihr zuvor gesetztes Ziel passen. Möglicherweise bekommen Sie aber auch nur wenige Angebote angezeigt.
Viele Portale ermöglichen Ihnen auch, einen Suchauftrag anzulegen. Damit werden Sie informiert, sobald ein für Ihre Suche passendes Angebot online geht.
Auch eine Anzeige, dass Sie eine Wohnung suchen, kann hilfreich sein. So wissen potentielle Vermieter, wonach Sie suchen und können Sie direkt kontaktieren. Achten Sie aber darauf, welche Informationen Sie preisgeben, um nicht durch zu viele oder unpassende Anrufer/Nachrichten belästigt zu werden. Gegebenenfalls lohnt sich ein Handy mit einer zusätzlichen SIM-Karte nur für die Suche.
Gerade dann, wenn ein Umzug dringend notwendig ist und die Zeit drängt, kann die Unterstützung eines Profis den entscheidenden Vorteil bei der Immobiliensuche bieten. Mietwohnungen werden oft nicht vom Eigentümer selbst vermarktet, sondern von Maklern betreut. Beauftragen Sie einen seriösen Makler, präsentiert dieser Ihnen direkt auf Ihre Suche passende Angebote aus seinem Portfolio. Das spart Geld und Nerven. Erfahrene Makler sind zudem gut vernetzt und können Ihnen somit auch Wohnungsangebote von Kollegen in der Region vorlegen.
Gerade in gefragten Gegenden sind Besichtigungen für Mietwohnungen oft gut besucht, die Konkurrenz ist groß. Kommen Sie deshalb möglichst gut vorbereitet zum Termin - nicht nur, um einen guten Eindruck zu hinterlassen. Schließlich wollen auch Sie das Meiste aus dem Termin rausholen und die neue Wohnung auf Herz und Nieren prüfen!
Viele Vermieter von Mietwohnungen verlangen vor dem Abschluss eines Mietvertrages eine sogenannte Mieterselbstauskunft. Darin werden im Allgemeinen Fragen zur persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation des potentiellen Mieters abgefragt, zum Beispiel zu Ihrem Einkommen oder dazu, wie viele Personen in die Wohnung einziehen sollen. Diese Fragen sollten Sie unbedingt wahrheitsgemäß beantworten. Sonst ist der Mietvertrag später anfechtbar. Wenn möglich, bringen Sie die Selbstauskunft direkt zur Wohnungsbesichtigung mit, um Vertrauen zu schaffen und Ihre Bonität unter Beweis zu stellen.
Hilfreich kann außerdem sein, die eigene Schufa-Auskunft direkt mitzubringen.
Sie haben das Rennen gemacht und wollen nun eine bestimmte Wohnung mieten. Die Frage ist nur: Wann sollten Sie die alte Mietwohnung kündigen? Generell können Mietwohnungen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.
Dabei ist es durchaus nicht klug, die alte Wohnung zunächst zu kündigen und sich erst dann auf die Suche nach einer neuen zu machen - auch wenn man meint, dadurch Miete zu sparen.
Besser ist, zunächst die Suche nach einer neuen Wohnung abzuschließen und dann mit dem aktuellen Vermieter zu reden. Vielleicht lässt er sich darauf ein, dass Sie einen Nachmieter finden, der Ihre alte Wohnung mieten möchte - schließlich spart das auch ihm Zeit und Arbeit.
Bei Mieten einer neuen Wohnung ist es oft nicht leicht, den angemessenen Preis für die Mietwohnung richtig einzuschätzen. Grundsätzlich bestehen Mietkosten immer aus Kaltmiete (also dem Mietpreis pro vermieteter Fläche) und den Nebenkosten.
In den Nebenkosten enthalten sind teilweise die Heizkosten - teilweise werden diese aber auch separat abgerechnet.
Auch der Strom wird im Allgemeinen separat berechnet. Meist zahlen den Preis dafür die Mieter selbst an den Stromversorger.
In einigen Fällen enthält der Mietpreis aber auch Heiz- und Stromkosten. Diese "warmen" Nebenkosten sind jedoch oft für den Mieter nur schwer zu durchschauen.
Um zu ermitteln, welcher Mietpreis für Ihre neue Mietwohnung angemessen ist, werfen Sie einen Blick auf den Mietspiegel der gewünschten Stadt. Darin sehen Sie, welcher Mietpreis für eine Wohnung gleicher Größe mit vergleichbarer Ausstattung verlangt wird und können abschätzen, ob der verlangte Preis passt. Versuchen Sie nicht, über den Mietpreis zu verhandeln. Das ist eher unüblich und sorgt mit sehr großer Wahrscheinlichkeit dafür, dass Sie die Wohnung nicht bekommen.
Fast alle Mietverträge enthalten neben den gesetzlich vorgeschriebenen Punkten Klauseln. Diese sind per se nicht problematisch, sollten aber vor dem Unterschreiben durch den zukünftigen Mieter genau geprüft werden.
Viele der früher üblichen Endrenovierungsklauseln sind inzwischen für ungültig erklärt worden.
Lediglich kleinere Reparaturen und Renovierungsarbeiten ("Schönheitsreparaturen") bis zu einem Wert von 100 Euro pro Jahr können vom Mieter verlangt und in die Mietklauseln aufgenommen werden. Mehr als acht Prozent der Jahresmiete dürfen die Kosten jedoch in keinem Fall überschreiten.
Dazu gehören z.B. das Streichen und Tapezieren von Wänden beim Auszug oder die Reparatur eines tropfenden Wasserhahns.
Der Vermieter kann dem Mieter die Haltung von Haustieren untersagen. Dazu zählen jedoch keine Kleintiere (Vögel, Meerschweinchen oder Fische).
Meist wird der Verbrauch von Heizung und Warmwasser an Zählern in der Wohnung oder im Haus abgelesen und die Kosten einmal jährlich abgerechnet. Üblich ist aber auch, pauschal über die Wohnungsgröße abzurechnen, wenn keine entsprechenden Zähler installiert sind.
Weitere Nebenkosten wie Grundsteuer, Hausmeisterdienste und Müllentsorgung werden ebenfalls nach der Fläche der Wohnung abgerechnet.
Prüfen Sie als Mieter die jährliche Nebenkostenabrechnung genau - nicht nur auf unzulässige Posten, sondern auch auf eventuell fehlerhafte Berechnungen. Perfekt ist schließlich niemand.
Unbefristete Mietverträge sind mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten ohne Angabe von Gründen kündbar.
Befristete Mietverträge enden zu einem bestimmten Datum und sind nicht kündbar. Sie können jedoch anbieten, einen Nachmieter für die Wohnung zu suchen.